Honorar
Privatgutachten
Für Privatgutachten gibt es keine verbindliche Gebührenordnung. Es können Pauschalpreise oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart werden. Grundsätzlich orientiere ich mich an den Honorartabellen des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständigen e. V..
Das Honorar für ein Gutachten variiert und ist nicht direkt vom Wert des Objekts abhängig. Der Aufwand für Vorbereitung, Informationsbeschaffung, Recherche, Besichtigungen, Behördengänge, die Erstellung des Gutachtens inklusive der Bearbeitung von Anhängen sowie die abschließende Korrektur und Versendung bestimmen den Preis. Da jedes Gutachten individuellen Aufwand erfordert, hängen die endgültigen Kosten von den spezifischen Anforderungen ab.
https://www.bdgs.de/mitgliedschaft/honorarempfehlung/
Damit für den Auftragnehmer das Gutachtenhonorar transparent ist, wird mit der Beauftragung eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.
Gerichtsgutachten
Gerichtsgutachten werden gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.